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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurse, Einzeltrainings, Präventionskurse sowie sonstigen Trainings- und Gesundheitsangebote, die von Körpermitte Regensburg | Katrina Ramsbeck angeboten werden.

 

Sie gelten unabhängig davon, ob die Buchung online über die Website, über ein Buchungssystem, per E-Mail oder auf anderem Wege erfolgt.

Für einzelne Angebote können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten. Diese werden den Teilnehmerinnen vor bzw. bei der Buchung mitgeteilt.


 

2. Leistungsangebot

Das Angebot umfasst insbesondere Gruppen- und Einzeltrainings im Bereich Bewegung, Fitness, Pilates, Rückbildung, Prävention sowie prä- und postnatales Training.
 

Die jeweils konkreten Inhalte, Termine, Dauer, Veranstaltungsorte und Preise ergeben sich aus der jeweiligen Kurs- bzw. Angebotsbeschreibung.
 

Die angebotenen Trainings dienen grundsätzlich der Gesundheitsförderung, Prävention und körperlichen Fitness. Sie stellen – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – keine medizinische, physiotherapeutische oder therapeutische Behandlung dar und ersetzen keine solche Behandlung.
 

Es werden im Rahmen der Trainings keine Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen abgegeben.

 

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Teilnahme an einem Kurs oder Einzeltraining setzt eine vorherige Anmeldung bzw. Buchung voraus.
 

Mit Abschluss der Buchung gibt die Teilnehmerin eine verbindliche Buchung des ausgewählten Angebots ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch die Anbieterin bzw. dem im jeweiligen Buchungssystem vorgesehenen Buchungsabschluss zustande.
 

Die Teilnehmerin erhält nach erfolgreicher Buchung eine entsprechende Bestätigung.


 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
 

Die Kurs- bzw. Trainingsgebühr ist innerhalb der bei der Buchung angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten.
 

Bei kurzfristigen Buchungen kann die Gebühr unmittelbar mit der Buchung fällig werden.
 

Die Teilnahme kann von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Gebühr abhängig gemacht werden.


 

5. Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an den Angeboten erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.
 

Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, ihre körperliche und gesundheitliche Eignung für das jeweilige Training einzuschätzen.

Sie verpflichtet sich, die Trainerin über relevante gesundheitliche Einschränkungen, Beschwerden oder sonstige Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können.
 

Jede Teilnehmerin entscheidet selbst über die Intensität der Übungen und ist jederzeit berechtigt, eine Übung abzubrechen, zu pausieren oder die Belastung zu reduzieren.
 

Bei bestehenden Erkrankungen, Beschwerden, nach Verletzungen, Operationen oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.


 

6. Besondere Regelungen für Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt

Für Angebote während der Schwangerschaft richtet sich die Teilnahme an Frauen mit einer grundsätzlich unkomplizierten Schwangerschaft, sofern keine medizinischen Gründe gegen körperliche Aktivität sprechen.
 

Die Teilnehmerin ist dafür verantwortlich, vor Beginn des Trainings eigenständig abzuklären, ob aus medizinischer Sicht Bedenken gegen die Teilnahme bestehen.
 

Für Angebote nach der Geburt ist der individuelle Heilungs- und Regenerationsverlauf zu berücksichtigen. Bei Beschwerden, Komplikationen oder Unsicherheiten sollte vor Aufnahme des Trainings eine ärztliche bzw. fachkundige Abklärung erfolgen.
 

Dies gilt insbesondere bei bestehenden Geburtsverletzungen, Beschwerden im Beckenbodenbereich, nach Kaiserschnitt oder bei sonstigen gesundheitlichen Besonderheiten.


 

7. Teilnahme mit Baby oder Kind

Sofern die Mitnahme eines Babys oder Kindes bei einem Angebot ausdrücklich vorgesehen ist, verbleibt die Aufsichtspflicht für das Kind jederzeit bei der Mutter bzw. der von ihr hierfür verantwortlichen Begleitperson.
 

Die Teilnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kind während des Aufenthalts angemessen beaufsichtigt wird und sich in einer sicheren Umgebung befindet.
 

Bei akuten Erkrankungen, insbesondere Fieber oder ansteckenden Infekten, ist sowohl von der Teilnahme der Mutter als auch von der Mitnahme eines erkrankten Kindes abzusehen.


 

8. Akute Erkrankungen

Bei akuten Erkrankungen oder ansteckenden Infekten, insbesondere Fieber, Grippe oder vergleichbaren Erkrankungen, soll nicht am Training teilgenommen werden.
 

Die Teilnahme ist insbesondere dann zu unterlassen, wenn die eigene körperliche Verfassung eine sichere Durchführung des Trainings nicht zulässt oder eine Ansteckungsgefahr für andere Teilnehmerinnen besteht.


 

9. Durchführung der Kurse und Einzeltrainings

Die Trainerin gestaltet die jeweilige Trainingseinheit entsprechend dem gebuchten Angebot und unter Berücksichtigung der allgemeinen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen.
 

Den Sicherheits- und Trainingseinweisungen der Trainerin ist Folge zu leisten.
 

Die Trainerin kann Übungen anpassen, verändern oder einzelne Übungen aus Sicherheitsgründen nicht durchführen lassen.
 

Bei Einzeltrainings können Inhalte und Schwerpunkte entsprechend den individuellen Voraussetzungen und dem vereinbarten Leistungsumfang angepasst werden.


 

10. Stornierung und Rücktritt durch die Teilnehmerin

Eine kostenfreie Stornierung eines gebuchten Kurses ist bis 28 Tage vor Kursbeginn möglich.

Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail, über das Kontaktformular oder – sofern vorgesehen – über das jeweilige Buchungssystem erfolgen.
 

Für spätere Stornierungen gelten folgende Stornogebühren:

  • bis 14 Tage vor Kursbeginn: 25 €

  • bis 5 Tage vor Kursbeginn: 50 €

  • ab dem 4. Tag vor Kursbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr.
     

Bereits versäumte einzelne Kurseinheiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung oder Nachholung.
 

Für Einzeltrainings können abweichende Stornierungsfristen gelten, sofern diese bei der Buchung des jeweiligen Einzeltrainings angegeben werden.
 

Der Teilnehmerin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

11. Gesetzliches Widerrufsrecht

Soweit gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht, bleibt dieses unberührt.
 

Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Ob dies im Einzelfall zutrifft, richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Angebots.
 

Für Angebote, bei denen kein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts besteht, gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen.

 

12. Absage oder Änderung durch die Anbieterin

Die Anbieterin ist berechtigt, eine einzelne Kurseinheit aus wichtigen Gründen, insbesondere aufgrund von Krankheit der Trainerin, abzusagen.
 

Für jeden Kurs wird bereits bei Kursbeginn ein zusätzlicher Ersatztermin im Anschluss an den regulären Kurszeitraum festgelegt. Dieser Termin ist von den Teilnehmerinnen vorsorglich freizuhalten. Sollte während des regulären Kurszeitraums eine Kurseinheit ausfallen, wird diese an dem hierfür vorgesehenen Ersatztermin nachgeholt.
 

Findet während des regulären Kurszeitraums keine Kurseinheit aus, entfällt der vorsorglich vorgesehene Ersatztermin.
 

Eine anteilige Erstattung oder Gutschrift der Kursgebühr aufgrund des Ausfalls einer einzelnen Kurseinheit erfolgt nicht. Die Kursgebühr umfasst die Teilnahme am gebuchten Kurs einschließlich der vorgesehenen Ersatzregelung.
 

Die Anbieterin kann im Falle des Ausfalls einer Kurseinheit alternativ eine entsprechend qualifizierte Vertretung einsetzen. In diesem Fall findet die Kurseinheit zum ursprünglich vorgesehenen Termin statt und der Ersatztermin entfällt.
 

Bei einer vollständigen Absage eines Kurses durch die Anbieterin wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig erstattet.

 

13. Höhere Gewalt

Kann ein Angebot aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen, nicht wie geplant durchgeführt werden, insbesondere aufgrund von Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen oder vergleichbaren Ereignissen, wird nach Möglichkeit eine alternative Durchführung angeboten.
 

Dies kann – sofern für das jeweilige Angebot fachlich und organisatorisch geeignet – insbesondere die Durchführung in digitaler Form umfassen.
 

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

14. Präventionskurse gemäß § 20 SGB V

Sofern ein Angebot als zertifizierter Präventionskurs gemäß § 20 SGB V ausgewiesen ist, erhält die Teilnehmerin nach erfolgreicher Teilnahme eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.
 

Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, die Teilnahmebescheinigung bei ihrer Krankenkasse einzureichen und die Voraussetzungen für eine Bezuschussung zu erfüllen.
 

Die Höhe und die Voraussetzungen einer Bezuschussung werden von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt. Eine bestimmte Erstattung der Kursgebühr kann daher nicht garantiert werden.
 

Die Anbieterin übernimmt keine Verantwortung dafür, ob und in welcher Höhe die jeweilige Krankenkasse die Kursgebühr bezuschusst.

Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die Krankenkassen die Bezuschussung auf Grundlage der geltenden Anforderungen und der nachgewiesenen Teilnahme entscheiden.

 

15. Haftung

Die Teilnahme an allen Kursen und Einzeltrainings erfolgt eigenverantwortlich.
 

Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
 

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
 

Für sonstige Schäden ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
 

Für Gegenstände, die Teilnehmerinnen zum Kurs oder Training mitbringen, wird keine Haftung übernommen, soweit kein gesetzlich zu vertretendes Verschulden der Anbieterin vorliegt.
 

Für Unfälle auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort haftet die Anbieterin nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

16. Verhalten und Sicherheit

Die Teilnehmerinnen verpflichten sich, sich während des Trainings so zu verhalten, dass weder sie selbst noch andere Personen gefährdet oder geschädigt werden.
 

Den Anweisungen der Trainerin hinsichtlich der sicheren Durchführung des Trainings ist Folge zu leisten.

Bei grob fahrlässigem oder wiederholtem sicherheitsgefährdendem Verhalten kann eine Teilnehmerin von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
 

Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht, soweit der Ausschluss durch ein von der Teilnehmerin zu vertretendes Verhalten gerechtfertigt ist.

 

17. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen während eines Kurses oder Trainings dürfen nur unter Beachtung der Rechte der abgebildeten Personen erstellt und verwendet werden.
 

Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmerinnen identifizierbar sind, erfolgt nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung, soweit eine solche erforderlich ist.
 

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

 

18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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